Die Gemeinde Binswangen ist als Websitebetreiber bemüht, diese Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Es gelten folgende Rechtsvorschriften:  Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.binswangen.de/

Barriere melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Telefon: 08272 / 25 91
E-Mail: gemeinde@binswangen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Diese Website wurde auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

Hinweis zu PDF-Dokumenten auf unserer Internetseite

Diese Website enthält PDF-Dokumente, die derzeit nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Dies kann dazu führen, dass einige Benutzer, insbesondere diejenigen, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen. Wir bemühen uns, dafür zeitnah eine Lösung zu finden.

Barrierefreie Alternativen

Die Gemeinde ist bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Die Website implementiert folgende Funktionen für die Barrierefreiheit

Evaluationsmethode

Die Barrierefreiheit unserer Seite wird anhand der BITV-Selbstbewertung evaluiert.

Prüfer: Bernd Kelz, contixmedia
Telefon: 08233 / 7798888

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.01.2026 erstellt.